Elster- Steuererklärung leicht gemacht.
Steuersoftware hilft bei der lästigen Erklärung für den Fiskus, die Programmkosten sind absetzbar.
Wenn man als angestellter Steuerpflichtiger seine Lohnsteuerkarte abgibt und die monatlichen Abzüge hinnimmt, wird man vom Finanzamt nicht weiter belästigt. Man muss keine Steuererklärung machen, wenn man nicht möchte. Aber zahlt sich dieses stille Übereinkommen zwischen Fiskus und Steuerzahler aus?
Empfehlung: Finanz-Blog
Es gibt Ausnahmen, für die
dieser Pakt mit dem Fiskus nicht gilt. Bezieher von Arbeitslosengeld
I, Kindergeld und Krankengeldhaben die Verpflichtung ab einer
Einkommenshöhe von 410 Euro eine Erklärung abzugeben.
Personen, die
gleichzeitig als Beamte und als Angestellter arbeiten, sind
verpflichtet, eine Steuererklärung abzugeben. Auch von
Ehepaaren,
die nach verschiedenen Steuerklassen wie V oder VI besteuert werden,
fordert der Fiskus eine Erklärung. Finanzwelten.
Die Steuererklärung muss
beim Finanzamt bis zum 2. Juni eingegangen sein. Es sei denn, man
stellt einen Antrag auf verspätete Abgabe und dem Gesuch wird
stattgegeben. Wenn man nicht in der Pflicht ist eine
Steuererklärung
abzugeben, lässt einem das Finanzamt deutlich mehr Zeit. Vier
Jahre
nach Ende des Steuerjahres erwarten die Finanzbeamten die
Erklärung.
Wenn die Erklärung für 2005 noch nicht fertig ist,
hat man bis dato
genügend Zeit.
Manchen fehlt der Anreiz Belege zu sortieren,
und Formulare auszufüllen. Vielleicht steigert die Motivation,
dass
am Ende eine Belohnung winkt. Im Durchschnitt erhält jeder der
eine
Steuererklärung abgibt 900 Euro vom Finanzamt zurück
überwiesen.
Auch Leute mit geringen Einkommen haben eine große Aussicht
auf
Rückerstattung. Die Verbraucherzentralen raten: Selbst wenn
nur die
Kirchensteuer einbehalten wurde, lohnt sich eine
Steuererklärung.
Denn damit können Werbungskosten abgesetzt werden.
Wenn man
sich aufgerafft hat die Steuererklärung anzugehen, muss man
überlegen, in welcher Form sie der Fiskus erhalten soll. Die
Finanzämter bestehen ausschließlich auf die Abgabe
in Papierform
oder in der Onlineversion. »Neue Medien« wie
CD-ROMs oder Disketten
werden nicht akzeptiert.
Empfehlenswert ist die
Onlinesteuererklärung. Vom Fiskus erhält man das
gratis Programm
ELSTER (elektronische Steuererklärung). Der Name birgt zwar
eine
gewisse Form von Humor, aber die Software ist für die
Steuererklärung geeignet und hat einen hohen Nutzen.
Die
Finanzbeamten bevorzugen Erklärungen in dieser
Ausführung. In der
Regel bekommt man einen Steuerbescheid nach 4 Wochen und mit ihm
schneller das zurückerstattete Geld. Ein weiterer Vorteil von
ELSTER: Das Programm prüft die Steuererklärung auf
formale Fehler.
Rückfragen mit unnötigem Schriftverkehr werden einem
erspart.
Allerdings macht die Software des Fiskus einen nicht
darauf aufmerksam, wenn man durch Eingabefelder Geld verschenkt. Dazu
sind Finanzbeamte nicht verpflichtet. Ihre Aufgabe ist es auf
Formfehler zu achten, Anträge und Ansprüche zu
bescheinigen oder
abzuschlagen.
Wer Angst vor Eingabefehlern hat, stattet sich
besser mit einer Steuererklärungssoftware aus. Die gibt es
zwischen
15 und 40 Euro. Manche Discounter haben sie ab fünf Euro im
Angebot.
Allerdings in eingeschränkten Versionen. Hier wird an der
begleitenden Literatur und Hilfestellung gespart.
Es gibt auch
teure Spezialsteuersoftware für bestimmte Berufsgruppen wie
Freiberufler. Welches Programm einem zusagt, muss man für sich
entscheiden. Die Softwareanwendung sollte zum Computer passen und
sich mit dem Betriebssystem vertragen. Bei älteren Versionen
eines
Betriebssystems kann es Schwierigkeiten geben. Von Vorteil ist es,
wenn die Software mit Elster zusammenarbeitet und man die Daten nicht
doppelt eingeben muss. Steuersoftware kann man problemlos von der
Steuer absetzen, was die Kosten dafür in einem anderen Licht
erscheinen lässt.
Empfehlung: Beamtendarlehen
und Wordpress Hosting
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