Elster- Steuererklärung leicht gemacht.


Steuersoftware hilft bei der lästigen Erklärung für den Fiskus, die Programmkosten sind absetzbar.

Wenn man als angestellter Steuerpflichtiger seine Lohnsteuerkarte abgibt und die monatlichen Abzüge hinnimmt, wird man vom Finanzamt nicht weiter belästigt. Man muss keine Steuererklärung machen, wenn man nicht möchte. Aber zahlt sich dieses stille Übereinkommen zwischen Fiskus und Steuerzahler aus?

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Es gibt Ausnahmen, für die dieser Pakt mit dem Fiskus nicht gilt. Bezieher von Arbeitslosengeld I, Kindergeld und Krankengeldhaben die Verpflichtung ab einer Einkommenshöhe von 410 Euro eine Erklärung abzugeben. Personen, die gleichzeitig als Beamte und als Angestellter arbeiten, sind verpflichtet, eine Steuererklärung abzugeben. Auch von Ehepaaren, die nach verschiedenen Steuerklassen wie V oder VI besteuert werden, fordert der Fiskus eine Erklärung.  Finanzwelten.

Die Steuererklärung muss beim Finanzamt bis zum 2. Juni eingegangen sein. Es sei denn, man stellt einen Antrag auf verspätete Abgabe und dem Gesuch wird stattgegeben. Wenn man nicht in der Pflicht ist eine Steuererklärung abzugeben, lässt einem das Finanzamt deutlich mehr Zeit. Vier Jahre nach Ende des Steuerjahres erwarten die Finanzbeamten die Erklärung. Wenn die Erklärung für 2005 noch nicht fertig ist, hat man bis dato genügend Zeit.

Manchen fehlt der Anreiz Belege zu sortieren, und Formulare auszufüllen. Vielleicht steigert die Motivation, dass am Ende eine Belohnung winkt. Im Durchschnitt erhält jeder der eine Steuererklärung abgibt 900 Euro vom Finanzamt zurück überwiesen. Auch Leute mit geringen Einkommen haben eine große Aussicht auf Rückerstattung. Die Verbraucherzentralen raten: Selbst wenn nur die Kirchensteuer einbehalten wurde, lohnt sich eine Steuererklärung. Denn damit können Werbungskosten abgesetzt werden.

Wenn man sich aufgerafft hat die Steuererklärung anzugehen, muss man überlegen, in welcher Form sie der Fiskus erhalten soll. Die Finanzämter bestehen ausschließlich auf die Abgabe in Papierform oder in der Onlineversion. »Neue Medien« wie CD-ROMs oder Disketten werden nicht akzeptiert.

Empfehlenswert ist die Onlinesteuererklärung. Vom Fiskus erhält man das gratis Programm ELSTER (elektronische Steuererklärung). Der Name birgt zwar eine gewisse Form von Humor, aber die Software ist für die Steuererklärung geeignet und hat einen hohen Nutzen.

Die Finanzbeamten bevorzugen Erklärungen in dieser Ausführung. In der Regel bekommt man einen Steuerbescheid nach 4 Wochen und mit ihm schneller das zurückerstattete Geld. Ein weiterer Vorteil von ELSTER: Das Programm prüft die Steuererklärung auf formale Fehler. Rückfragen mit unnötigem Schriftverkehr werden einem erspart.

Allerdings macht die Software des Fiskus einen nicht darauf aufmerksam, wenn man durch Eingabefelder Geld verschenkt. Dazu sind Finanzbeamte nicht verpflichtet. Ihre Aufgabe ist es auf Formfehler zu achten, Anträge und Ansprüche zu bescheinigen oder abzuschlagen.

Wer Angst vor Eingabefehlern hat, stattet sich besser mit einer Steuererklärungssoftware aus. Die gibt es zwischen 15 und 40 Euro. Manche Discounter haben sie ab fünf Euro im Angebot. Allerdings in eingeschränkten Versionen. Hier wird an der begleitenden Literatur und Hilfestellung gespart.

Es gibt auch teure Spezialsteuersoftware für bestimmte Berufsgruppen wie Freiberufler. Welches Programm einem zusagt, muss man für sich entscheiden. Die Softwareanwendung sollte zum Computer passen und sich mit dem Betriebssystem vertragen. Bei älteren Versionen eines Betriebssystems kann es Schwierigkeiten geben. Von Vorteil ist es, wenn die Software mit Elster zusammenarbeitet und man die Daten nicht doppelt eingeben muss. Steuersoftware kann man problemlos von der Steuer absetzen, was die Kosten dafür in einem anderen Licht erscheinen lässt.

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